211.83
CH-SG
Art. 20 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Kündigung
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 20 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Kündigung
1. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren jeweils auf den 31. Juli durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle gekündigt werden, erstmals jedoch nach fünf Beitrittsjahren.