211.83
CH-SG
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beitragsverfahren
IV. Vollzug
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beitragsverfahren
1. Der Standortkanton bezeichnet für jede Schule die Zahlstelle.