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211.83 CH-SG

Art. 12 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Beitragsverfahren

IV. Vollzug
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Art. 12 Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte · Beitragsverfahren

1. Der Standortkanton bezeichnet für jede Schule die Zahlstelle.

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