211.81
CH-SG
Art. 8 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Schulbeiträge a) bei Aufnahmepflicht
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) · Schulbeiträge a) bei Aufnahmepflicht
1. Für Auszubildende in Schulen mit Aufnahmepflicht leistet der Wohnsitzkanton einen Schulbeitrag.
2. Die Höhe der Schulbeiträge für das Schuljahr 2001/ 2002 richtet sich nach Anhang 2 dieser Vereinbarung.