211.81
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Geltungsbereich a) Grundsatz
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) · Geltungsbereich a) Grundsatz
1. Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch von
a) gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Diplommittelschulen;
b) Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der Lehre;
c) Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung.
2. Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrechtlicher Trägerschaft angewendet werden.