211.81
CH-SG
Art. 18 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Beitritt weiterer Kantone
III. Revision und Kündigung
Art. 18 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) · Beitritt weiterer Kantone
1. Mit Zustimmung der Vereinbarungskantone können der Vereinbarung weitere Kantone beitreten.