211.81
CH-SG
Art. 12 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Zahlungspflichtiger Kanton
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 12 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) · Zahlungspflichtiger Kanton
1. Zahlungspflichtiger Kanton ist der Wohnsitzkanton der Auszubildenden.