211.81
CH-SG
Art. 11 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Standortkanton
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 11 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) · Standortkanton
1. Als Standortkanton gilt der Kanton, in welchem die Schule ihren Sitz hat.