Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.731 CH-SG

Art. 7 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive - Grundsätze

III. Organisation - 2. Projekte
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Art. 7 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive · Grundsätze

1. Das Programm der IT-Bildungsoffensive besteht aus fünf Projekten.

2. Die Projekte können in Teilprojekte gegliedert werden.

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