Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.731 CH-SG

Art. 4 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive - Finanzierung

III. Organisation - 1. Programm
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive · Finanzierung

1. Der Sonderkredit für die IT-Bildungsoffensive ist ein Rahmenkredit für ein Programm nach Art. 18 Abs. 1 Bst. b und Art. 19 ff. der Finanzhaushaltsverordnung vom 17. Dezember 1996.

← Art. 3 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive Geltungsbereich Art. 5 Verordnung über die Umsetzung der IT-Bildungsoffensive →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →