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211.61 CH-SG

§ 8 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Dienstleistungen

I. Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Dienstleistungen

1. Dienstleistungen zugunsten Dritter unterstützen die gegenseitige Durchdringung von Lehre, Forschung und Praxis.

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