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211.61 CH-SG

§ 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Kündigung

VII. Kündigung
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§ 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Kündigung

1. Die Trägerkantone können ihre Mitgliedschaft unter Beachtung einer dreijährigen Mitteilungsfrist auf das Ende eines Studienjahres kündigen.

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