211.61
CH-SG
§ 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Kündigung
VII. Kündigung
§ 46 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Kündigung
1. Die Trägerkantone können ihre Mitgliedschaft unter Beachtung einer dreijährigen Mitteilungsfrist auf das Ende eines Studienjahres kündigen.