211.61
CH-SG
§ 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - 3. Verfahren, Entscheid, Verjährung
V. Haftung und Verantwortlichkeit
§ 44 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · 3. Verfahren, Entscheid, Verjährung
1. Für das Verfahren, für den Entscheid und für die Verjährung gelten die einschlägigen Bestimmungen der Hochschule.