211.61
CH-SG
§ 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Überweisung der Betriebsbeiträge
IV. Finanzen
§ 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Überweisung der Betriebsbeiträge
1. Die Trägerkantone überweisen ihre Beiträge gemäss Voranschlag in vierteljährlichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals.