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211.61 CH-SG

§ 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Überweisung der Betriebsbeiträge

IV. Finanzen
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§ 38 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Überweisung der Betriebsbeiträge

1. Die Trägerkantone überweisen ihre Beiträge gemäss Voranschlag in vierteljährlichen Raten jeweils zu Beginn eines Quartals.

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