211.61
CH-SG
§ 35 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Dienstleistungen
IV. Finanzen
§ 35 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Dienstleistungen
1. Dienstleistungen zugunsten Dritter sind in der Regel kostendeckend in Rechnung zu stellen.