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§ 35 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Dienstleistungen

IV. Finanzen
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§ 35 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Dienstleistungen

1. Dienstleistungen zugunsten Dritter sind in der Regel kostendeckend in Rechnung zu stellen.

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