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§ 31 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Rechnungsablage

IV. Finanzen
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§ 31 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Rechnungsablage

1. Die Jahresrechnung ist den Trägerkantonen zur Genehmigung einzureichen.

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