211.61
CH-SG
§ 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Voranschlag
IV. Finanzen
§ 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Voranschlag
1. Der Voranschlag ist zusammen mit dem Kostenverteiler rechtzeitig den Trägerkantonen zur Beschlussfassung zuzuleiten.