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§ 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Voranschlag

IV. Finanzen
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§ 28 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Voranschlag

1. Der Voranschlag ist zusammen mit dem Kostenverteiler rechtzeitig den Trägerkantonen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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