211.61
CH-SG
§ 27 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Studierende
III. Angehörige der Hochschule
§ 27 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Studierende
1. Die Rechte und Pflichten der Studierenden richten sich nach den einschlägigen Reglementen.
2. Den Studierenden wird eine angemessene Mitwirkung eingeräumt.