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§ 27 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Studierende

III. Angehörige der Hochschule
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§ 27 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Studierende

1. Die Rechte und Pflichten der Studierenden richten sich nach den einschlägigen Reglementen.

2. Den Studierenden wird eine angemessene Mitwirkung eingeräumt.

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