211.61
CH-SG
§ 25 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1. Anstellung
III. Angehörige der Hochschule
§ 25 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1. Anstellung
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule werden öffentlich-rechtlich angestellt. In besonderen Fällen ist eine privatrechtliche Anstellung möglich.