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§ 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - 3. Verfahren

II. Organisation
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§ 24 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · 3. Verfahren

1. Beschwerdebefugnis und Verfahren richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des Sitzkantons.

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