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211.61 CH-SG

§ 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - 2. Zuständigkeit

II. Organisation
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§ 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · 2. Zuständigkeit

1. Die Rekurskommission behandelt Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide des Hochschulrates.

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