211.61
CH-SG
§ 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - 2. Zuständigkeit
II. Organisation
§ 23 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · 2. Zuständigkeit
1. Die Rekurskommission behandelt Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide des Hochschulrates.