211.61
CH-SG
§ 22 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Rekurskommission 1. Zusammensetzung und Konstituierung
II. Organisation
§ 22 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Rekurskommission 1. Zusammensetzung und Konstituierung
1. Die Rekurskommission umfasst drei Mitglieder, die jeweils auf eine gemeinsame Amtsdauer von vier Jahren oder für deren Rest gewählt werden.
2. Die Mitglieder dürfen nicht in anderer Weise für die Hochschule tätig sein.
3. Die Rekurskommission konstituiert sich selbst.