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§ 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Rechtsnatur und Sitz

I. Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Rechtsnatur und Sitz

1. Die Hochschule ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit dem Recht auf Selbstverwaltung.

2. Sitz der Hochschule ist Zürich.

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