211.61
CH-SG
§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Aufsicht
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Aufsicht
1. Die Hochschule unterliegt der Aufsicht der Trägerkantone.