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211.61 CH-SG

§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich - Aufsicht

I. Allgemeine Bestimmungen
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§ 11 Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich · Aufsicht

1. Die Hochschule unterliegt der Aufsicht der Trägerkantone.

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