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Art. 4 Reglement über den Ausbildungsfonds für den Kanton St.Gallen - Fondsverwaltung

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Art. 4 Reglement über den Ausbildungsfonds für den Kanton St.Gallen · Fondsverwaltung

1. Die Verwaltung des Ausbildungsfonds erfolgt durch die Abteilung Stipendien und Studiendarlehen im Generalsekretariat des Bildungsdepartementes.

2. Sämtliche Kosten der Verwaltung gehen zu Lasten des Fondsvermögens.

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