211.41
CH-SG
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - Portfolios
IV. Instrumente der Systementwicklung und Qualitätssicherung
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule · Portfolios
1. Die Vereinbarungskantone sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und ihre Kompetenzen mittels der von der EDK empfohlenen nationalen oder internationalen Portfolios dokumentieren können.