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211.41 CH-SG

Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - Portfolios

IV. Instrumente der Systementwicklung und Qualitätssicherung
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Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule · Portfolios

1. Die Vereinbarungskantone sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und ihre Kompetenzen mittels der von der EDK empfohlenen nationalen oder internationalen Portfolios dokumentieren können.

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