Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.41 CH-SG

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - Ausserkraftsetzung von Art. 2 des Schulkonkordats von 1970

VI. Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule · Ausserkraftsetzung von Art. 2 des Schulkonkordats von 1970

1. Die Plenarversammlung der EDK entscheidet über den Zeitpunkt der Ausserkraftsetzung von Art. 2 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970.

← Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule Zweck Art. 16 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →