211.41
CH-SG
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - Beitritt
VI. Schlussbestimmungen
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.