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211.31 CH-SG

Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination - Empfehlungen

A. Materielle Vorschriften
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Art. 3 Konkordat über die Schulkoordination · Empfehlungen

1. Die Konkordatskantone arbeiten zuhanden aller Kantone Empfehlungen aus, insbesondere für folgende Bereiche

a) Rahmenlehrpläne;

b) gemeinsame Lehrmittel;

c) Sicherstellung des freien Übertritts zwischen gleichwertigen Schulen;

d) Übertritt in die aufgegliederten Oberstufen;

e) Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen, die in gleichwertigen Ausbildungsgängen erworben wurden;

f) einheitliche Bezeichnung der gleichen Schulstufen und gleichen Schultypen;

g) gleichwertige Lehrerausbildung.

2. Die Konferenz schweizerischer Lehrerorganisationen ist bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen anzuhören.

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