211.3
CH-SG
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 zu erklären.