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211.3 CH-SG

Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

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Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

1. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das III. Nachtragsgesetz zum Erziehungsgesetz rechtsgültig wird.

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