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211.21 VSÄD CH-SG

Art. 20 Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (VSäD) - Aufhebung bisherigen Rechts

VI. Schlussbestimmungen
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Art. 20 VSäD · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über den Schularztdienst vom 16. März 1982 wird aufgehoben.

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