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211.21 VSÄD CH-SG

Art. 12 Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (VSäD) - Besondere Situationen

IV. Besondere Aufgaben der Schulärztin oder des Schularztes
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Art. 12 VSäD · Besondere Situationen

1. Die Schulärztin oder der Schularzt trifft in besonderen Situationen die notwendigen Massnahmen in Absprache mit der Präventivmedizinerin oder dem Präventivmediziner beziehungsweise mit der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

B.2022.164 · sg (Art. 12 VSäD)
Parents Fines Over School Mask Violation Overturned Due to Lack of Authority
ssnahmen zu treffen, wie den allfälligen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (vgl. Art. 16 GesG in Verbindung mit Art. 12 VSäD). Der schulärztliche Dienst ist – abgesehen davon, dass der Schularzt bezüglich Aufschub der Schulpflicht und Rückstellung eines
B.2022.164 · sg (Art. 12 VSäD)
Parents Fined for Unmasked Son; Court Invalidates School Board Mask Mandate
ssnahmen zu treffen, wie den allfälligen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (vgl. Art. 16 GesG in Verbindung mit Art. 12 VSäD). Der schulärztliche Dienst ist – abgesehen davon, dass der Schularzt bezüglich Aufschub der Schulpflicht und Rückstellung eines