Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 9 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Bestand

Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - A. Aufgaben, Bestand und Organisation[[1]](#titletitle_text_fn_5977_2_1_c)
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Art. 9 VERK · Bestand

1. Bestand und Umfang der Kirchgemeinden werden durch die Kirchenordnung festgelegt.

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