Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 7 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Aufgaben

Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - A. Aufgaben, Bestand und Organisation[[1]](#titletitle_text_fn_5977_2_1_c)
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Art. 7 VERK · Aufgaben

1. Die Kirchgemeinde ist die Trägerin des kirchlichen Lebens. Sie sorgt für die Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Sie wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Lösung kantonal- und gesamtkirchlicher Aufgaben mit.

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