175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 7 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Aufgaben
Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - A. Aufgaben, Bestand und Organisation[[1]](#titletitle_text_fn_5977_2_1_c)
Art. 7 VERK · Aufgaben
1. Die Kirchgemeinde ist die Trägerin des kirchlichen Lebens. Sie sorgt für die Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Sie wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Lösung kantonal- und gesamtkirchlicher Aufgaben mit.