175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 62 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Rechnungsjahr
Sechster Teil: Gemeinsame Bestimmungen für Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Kantonalkirche
Art. 62 VERK · Rechnungsjahr
1. Das Rechnungsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.