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175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 62 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Rechnungsjahr

Sechster Teil: Gemeinsame Bestimmungen für Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Kantonalkirche
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Art. 62 VERK · Rechnungsjahr

1. Das Rechnungsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

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