Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 6 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Ökumene

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (67 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 VERK · Ökumene

1. Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen wirkt für Zusammenarbeit unter allen christlichen Konfessionen.

← Art. 5 VERK Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Bekenntnis Art. 7 VERK →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →