Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 59 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Amtsbericht

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - D. Kirchenrat
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Art. 59 VERK · Amtsbericht

1. Der Kirchenrat ist für seine Amtsführung der Synode verantwortlich. Er erstattet darüber jährlich Bericht.

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