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175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 5 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Kirchenbund

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 VERK · Kirchenbund

1. Die Kantonalkirche ist Mitglied des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes.

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