Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 49 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Rechtsstellung

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - C. Synode
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Art. 49 VERK · Rechtsstellung

1. Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche.

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