175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 47 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK)
Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
Art. 47 VERK
1. Stimmt die Synode dem Initiativbegehren zu, so ist im Falle der einfachen Anregung der entsprechende Erlass auszuarbeiten und dem Referendum zu unterstellen. Im Falle des ausgearbeiteten Entwurfes untersteht der Erlass dem Referendum.