175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 45 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Initiative
Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
Art. 45 VERK · Initiative
1. Mit einem Initiativbegehren können viertausend evangelisch-reformierte Aktivbürger die Änderung der Kirchenverfassung, den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder eines nicht in die abschliessende Zuständigkeit der Synode fallenden Beschlusses verlangen.