Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 45 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Initiative

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
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Art. 45 VERK · Initiative

1. Mit einem Initiativbegehren können viertausend evangelisch-reformierte Aktivbürger die Änderung der Kirchenverfassung, den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder eines nicht in die abschliessende Zuständigkeit der Synode fallenden Beschlusses verlangen.

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