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175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 43 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Obligatorisches Referendum

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
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Art. 43 VERK · Obligatorisches Referendum

1. Erlass und Änderung der Kirchenverfassung unterstehen dem obligatorischen Referendum.

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