175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 42 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Bestand
Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
Art. 42 VERK · Bestand
1. Die evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Glieder aller Kirchgemeinden der Kantonalkirche.