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175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 42 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Bestand

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - B. Evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft
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Art. 42 VERK · Bestand

1. Die evangelisch-reformierte Aktivbürgerschaft besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Glieder aller Kirchgemeinden der Kantonalkirche.

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