Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 41 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Mittel

Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - A. Aufgaben und Mittel
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Art. 41 VERK · Mittel

1. Die finanziellen Aufwendungen werden gedeckt aus

a) dem Ertrag des Vermögens sowie der Stiftungen und Fonde;

b) der Zentralsteuer;

c) den staatlichen Ausgleichsbeiträgen;

d) Schenkungen und Vermächtnissen.

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