175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 41 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Mittel
Fünfter Teil: Die Kantonalkirche - A. Aufgaben und Mittel
Art. 41 VERK · Mittel
1. Die finanziellen Aufwendungen werden gedeckt aus
a) dem Ertrag des Vermögens sowie der Stiftungen und Fonde;
b) der Zentralsteuer;
c) den staatlichen Ausgleichsbeiträgen;
d) Schenkungen und Vermächtnissen.