175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 35 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK)
Vierter Teil: Die Kirchenbezirke
Art. 35 VERK
1. Das Pfarrkapitel behandelt Fragen von theologischem oder kirchlichem Interesse. Es kann von der Synode, vom Kirchenrat oder von der Kirchenbezirkstagung zur Begutachtung solcher Fragen eingeladen werden oder auch von sich aus diesen Instanzen seine Auffassung unterbreiten.