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175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 34 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Pfarrkapitel

Vierter Teil: Die Kirchenbezirke
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Art. 34 VERK · Pfarrkapitel

1. Die in einem Kirchenbezirk wohnhaften Pfarrer bilden das Pfarrkapitel.

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