Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 26 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Berichterstattung

Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - D. Geschäftsprüfungskommission[[1]](#titletitle_text_fn_5980_2_1_c)
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Art. 26 VERK · Berichterstattung

1. Die Geschäftsprüfungskommission erstattet der Kirchgemeindeversammlung jährlich Bericht über das Prüfungsergebnis.

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