175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 25 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Aufgaben
Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - D. Geschäftsprüfungskommission[[1]](#titletitle_text_fn_5980_2_1_c)
Art. 25 VERK · Aufgaben
1. Die Geschäftsprüfungskommission prüft das Rechnungswesen und die ökonomischen Angelegenheiten der Kirchgemeinde sowie die Rechtmässigkeit der Amtsführung der Kirchenvorsteherschaft.