Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.1 VERKOPERE CH-SG

Art. 2 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Auftrag

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 VERK · Auftrag

1. Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen erkennt als ihren Auftrag, Jesus Christus als das Haupt der Kirche und den Herrn der Welt zu verkündigen und durch ihr dienendes Handeln das angebrochene Reich Gottes zu bezeugen.

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