175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 2 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Auftrag
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 VERK · Auftrag
1. Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen erkennt als ihren Auftrag, Jesus Christus als das Haupt der Kirche und den Herrn der Welt zu verkündigen und durch ihr dienendes Handeln das angebrochene Reich Gottes zu bezeugen.