175.1
VERKOPERE
CH-SG
Art. 18 Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen (VERK) - Abstimmung
Zweiter Teil: Die Kirchgemeinden - B. Kirchgemeindeversammlung[[1]](#titletitle_text_fn_5978_2_1_c)
Art. 18 VERK · Abstimmung
1. Die Kirchgemeindeversammlung übt ihre Befugnisse in der Regel in offener Abstimmung aus.
2. Begehren auf Abberufung eines Pfarrers dürfen nur durch Urnenabstimmung erledigt werden.